Abfall: Gartenabfälle entsorgen
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Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen.
Beschreibung
Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern.
Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück möglich, beispielsweise wenn damit gleichzeitig eine Freistellung von der Benutzung der Biotonne bezweckt werden soll. Bei dieser Form der Eigenkompostierung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die am besten mit der jeweils zuständigen unteren Abfallentsorgungsbehörde abzuklären sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.
Rechtsgrundlage
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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
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Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV)
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Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflAbfV SH),
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Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz -),
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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -)
Weitere Informationen
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
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E-Mail:
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Postanschrift:
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Etage:
4. OG
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Zimmer:
414