Kinder- und Jugendschutz
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Kinder- und Jugendschutz
Unter \"Kinder- und Jugendschutz\" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Beschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt).
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- Jugendschutzgesetz (JuSchG),
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV).
verwandte Vorgänge
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Fachbereich - Jugend und Familie
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
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Zimmer:
251