Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb des Rathauses sowie auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Alle Gespräche werden streng vertraulich behandelt und sind kostenfrei.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen
und Bürger der Gemeinden der Ämter Fockbek und Hohner Harde
bei Anliegen zu Gleichstellungsthemen.
Rechtsgrundlagen:
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Art 9
Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken,
dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen zu gleichen Anteilen vertreten sind.
Kommunalverfassungsrecht des Landes Schleswig-Holstein §2 GO / §22a AO
Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Hauptsatzung der Gemeinde Fockbek