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Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat einen Vertrag mit dem externen Dienstleister (Hoster) KUBUS zur Einrichtung der internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz, auch für den kreisangehörigen Bereich, geschlossen.
Ab sofort können hinweisgebende Personen Meldungen über folgende Stelle abgeben:

kreis-rendsburg-eckernfoerde.hinweis.de

Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Es kann sich grundsätzlich auch an eine externe Meldestelle des Bundes gewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Interne Meldestelle zu bevorzugen ist. 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.