Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat einen Vertrag mit dem externen Dienstleister (Hoster) KUBUS zur Einrichtung der internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz, auch für den kreisangehörigen Bereich, geschlossen.
Ab sofort können hinweisgebende Personen Meldungen über folgende Stelle abgeben:
kreis-rendsburg-eckernfoerde.hinweis.de
Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Es kann sich grundsätzlich auch an eine externe Meldestelle des Bundes gewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Interne Meldestelle zu bevorzugen ist.