Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Teaser
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Fachlich freigegeben am
14.06.2022