Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Spezielle Hinweise für Amt Fockbek
Sie haben Ihren Reisepass/Personalausweis und alle anderen amtlichen Ausweispapiere (Führerschein, Personalausweis, Krankenkassenkarte) verloren?
Dann rufen Sie uns bitte während unserer Öffnungzeiten zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04331 6677-01 an.
In diesem Fall müssen wir einen Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität ggfs. von einer externen Behörde anfordern.
Dieser Vorgang kann mehrere Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
14.10.2021