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Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wer kein Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bezieht, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind kann wohngeldberechtigt sein.
 

Ebenso Personen die sich nicht in Ausbildung befinden, alleine leben und dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben.

Wie beantrage ich Wohngeld?
Muss ich Wohngeld für Mietzuschuss oder Lastenzuschuss beantragen?
Welche Angaben sind für die Erstbeantragung von Wohngeld erforderlich?
Welche Unterlagen werden für einen Wiederholungs- oder Änderungsantrag benötigt?
Welche zusätzlichen Leistungen können Kindern von Wohngeldberechtigten beziehen?
Was können Sie tun, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann?

Zusätzlichen Leistungen für Ihre Kinder beantragen

Allgemeines über zusätzliche Leistungen für z. B. Klassenfahrten, Lernförderung, Schulbedarf u.v.m.
Ansprechpartner/innen
Serena Friedrichs

Sachbearbeitung

Fachteam 2.2 [Soziales]

Nicole Fröhlich

Sachbearbeitung

Fachteam 2.2 [Soziales]

Melvin Schall

Sachbearbeitung

Fachteam 2.2 [Soziales]

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