Wohngeld
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wer kein Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bezieht, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind kann wohngeldberechtigt sein.
Ebenso Personen die sich nicht in Ausbildung befinden, alleine leben und dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben.
Zusätzlichen Leistungen für Ihre Kinder beantragen
Ansprechpartner/innen
Sachbearbeitung
Fachteam 2.2 [Soziales]
- 04331 6677-79
- 04331 6677-979
- E-Mail senden
- Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 4
Sachbearbeitung
Fachteam 2.2 [Soziales]
- 04331 6677-87
- 04331 6677-987
- E-Mail senden
- Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 11
Sachbearbeitung
Fachteam 2.2 [Soziales]
- 04331 6677-80
- 04331 6677-980
- E-Mail senden
- Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 11