Bauleitplanung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
1. vorhabenbezogene Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 43 der Gemeinde Fockbek
Ansprechpartner/innen
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
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- Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 6