Bauleitplanung
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Fockbek – frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
In öffentlicher Auslegung befindliche Bauleitpläne der Gemeinde Fockbek
Gemeinde Fockbek - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23.2.2 "Ortsmitte"
Die hier zur Verfügung gestellten Bebauungs- und Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen. Um Ihnen den Zugriff auf die zur Verfügung stehenden Bauleitpläne möglichst mühelos zu gestalten, werden diese sorgfältig aufbereitet und hochgeladen. Daher bitten wir um Verständnis, dass derzeit noch nicht alle Planwerke online einsehbar sind. Sollte ein Bauleitplan, welchen Sie benötigen, noch nicht hochgeladen sein, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.