Bekanntmachung - Feststellungsbescheid zur Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 19. Februar 2016, BMVg IUD I 6- Anordnungs-Nr.: I/443 SH/1 wurde ein Gebiet in den Gemeinden
Hohn und Lohe-Föhrden,
Kreis Rendsburg-Eckernförde,
Land Schleswig-Holstein,
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Hohn - Husum erklärt.