Bauleitplanung im Verfahren
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne, die zur Veröffentlichung (Auslegung) stehen, finden Sie nachflolgend auf dieser Seite.
Werden Ihnen keine Unterlagen angezeit, sind derzeit keine Bauleitpläne in der Veröffentlichung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nübbel
Alle Informationen können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:
- Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die 15. Änderung Flächennutzungsplan
- Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
- Vorentwurf Planurkunde 15. Änderung Flächennutzungsplan
- Vorentwurf Begründung 15. Änderung Flächennutzungsplan
- Vorentwurf Umweltbericht 15. Änderung Flächennutzungsplan
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 16 „Achtern Knick“ der Gemeinde Nübbel
Alle Informationen können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:
- Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den B-Plan Nr. 16
- Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
- Vorentwurf Planurkunde B-Plan Nr. 16
- Vorentwurf Begründung B-Plan Nr. 16
- Vorentwurf Umweltbericht B-Plan Nr. 16
Ansprechpartner/innen
Fachteamleitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]