Abfuhr des Abwassers aus Hauskläranlagen in den Gemeinden Alt Duvenstedt, Fockbek, Nübbel und Rickert ab dem 01.10.2026 bis zum 31.12.2026

Abwasserzweckverband Jevenstedt, 10.09.2026
Wirtschaftsraum Rendsburg
Der Verbandsvorsteher
Abfuhr des Abwassers aus Hauskläranlagen
Klärschlammbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Wirtschaftsraum Rendsburg
Die Regelabfuhr des Abwassers aus Hauskläranlagen wird 2026 in den Gemeinden Alt Duvenstedt, Fockbek, Nübbel und Rickert ab dem 01.10.2026 bis zum 31.12.2026 durchgeführt.
Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass sich zeitliche Verschiebungen ergeben können. Die Entleerung erfolgt grundsätzlich zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Alle Kammern der Hauskläranlage sind frei zugänglich herzurichten. Insbesondere sind Grubendeckel, die mit Erde bedeckt sind oder auf denen Gegenstände stehen, freizulegen. Die Deckel sind so herzurichten, dass diese mit einfachen Mitteln und wenig Kraft geöffnet werden können.
Die Entschlammung der Kleinkläranlagen erfolgt nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein.
Demnach sind ausnahmslos alle Kleinkläranlagen mit nicht technischen (unbelüfteten) Nachreinigungssystemen mindestens alle zwei Jahre zu entschlammen. Eine Verlängerung des regelmäßigen Entschlammungsintervalls ist nicht möglich. Bei der Entschlammung werden zunächst die Schwimmschlammdecken aller Kammern entfernt. Anschließend wird der abgesetzte Bodenschlamm der 1. Kammer weitgehend abgesaugt. Der Bodenschlamm der 2. und 3. Kammer wird nach den Vorgaben der Wartungsfirma entnommen.
Die beauftragte Firma wird die Kläranlage auch dann entleeren, wenn keine Hausbewohner angetroffen werden.
Bei technisch belüfteten Kleinkläranlagen erfolgt die Entschlammung nach den Vorgaben der Wartungsfirma nach Bedarf. Sammelgruben werden ebenfalls nach Bedarf entleert.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Carina Schuler (Tel.: 04331/8478-309) gerne zur Verfügung.
Im Auftrag
Carina Schuler