Seit dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente

Am 01.05.2025 sind bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern (sog. „Morphing“) in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.